Nutzen Sie den
staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen von bis
zu 600 Euro im Jahr!

20% von max. 3.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 600 Euro!




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Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Handwerksleistungen in einem selbst genutztem Einfamilienhaus oder einer Wohnung - dabei ist egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt

  • alle Renovierungs-, Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer

  • Arbeitskosten inkl. der Mehrwertsteuer!
    Nicht begünstigt werden Materialkosten - diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.

  • Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können.
  • Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht werden.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

Der Steuerbonus beträgt gem. § 35a Abs. 2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungs-leistungen pro Haushalt und Jahr:
20 % von max. 3.000 Euro der Hand-werkerkosten - also bis zu 600 Euro!


Ein Bespiel:

Ein Renovierungsfachbetrieb wird mit
der Renovierung einer Treppenanlage beauftragt:

Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt 2.000 Euro (zzgl. 19 % MwSt.). Dabei entfallen 1.500 Euro auf Arbeitskosten und 500 Euro auf Materialkosten.



Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

Arbeitskosten .................1.500 Euro
zzgl. 19 % MwSt.................285 Euro


.....................................1.785 Euro
x 20 % Förderung
...........Steuerbonus...........348 Euro



Ihr Steuerberater berät Sie gern zu diesem Thema.

Wo und wann gibt's den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommen-steuererklärung reichen Sie alle Hand-werkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.




Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden. Der Steuer-bonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige hausnahe Dienst-leistungen (z.B.: Reinigen der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.).
Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls bis zu 600 Euro im Jahr.

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